Wer sich für eine Heimbefruchtung durch Spermaspende entscheidet, muss sich über eventuelle rechtliche Konsequenzen informieren. Diese betreffen sowohl den Spermaspender als auch die Empfänger der Spermaspende. Eine Spermaspende über offizielle Samenbanken gewährt Anonymität in einem gewissen Ausmaß. Für wem ein privater Spermaspende eine Option darstellt, kann sich bewusst gegen die Anonymisierung des Samenspenders oder eben bewusst für die Anonymisierung entscheiden. Doch ist ein Punkt hier wichtig: Vereinbarungen, die vor der Geburt getroffen wurden, sind nicht rechtsgültig: entwickelt der Spermaspender Vatergefühle, kann er Rechte einklagen. So auch bei der Schwangeren: trennt diese sich von ihrem Partner und eine eventuell vereinbarte Adoption fällt ins Wasser, kann Sie den Spermaspender auf Unterhalt verklagen. Knackpunkt ist hier, dass eine Adoption erst nach der Geburt des Kindes möglich ist. Findet innerhalb der 9 Monate ein Sinneswandel statt, sind Vereinbarungen nichtig.
Eine Spermaspende über eine Samenbank in Deutschland ist aufgrund der heutigen Gesetzeslage nur in Form einer YES Spende möglich. Laut Entschluss des Bundesverfassungsgerichtes hat jeder Mensch ein Recht darauf, über die eigene Abstammung informiert zu sein. Somit können Personen, die über eine Samenspende gezeugt wurden, ab ihrem 18. Lebensjahr personenbezogenen Daten über ihren biologischen Vater einfordern. Hier ist es rechtlich möglich, dass der Spender nicht völlig vor Ansprüchen des Kindes geschützt ist.
Viele Samenbanken lehnen eine Spermaspende an Single-Frauen oder unverheirateten Paaren ab. Dies ist der Fall, da die aktuelle Rechtslage die behandelnden Mediziner nicht vor Regressansprüchen schützt. Bei verheirateten, heterosexuellen Paaren sind dies Ansprüche nicht möglich. Dennoch gibt es Samenbanken, die Spendersamen ans Singles oder unverheiratete Paare verkaufen. Hier ist die beste Möglichkeit, einfach anzufragen oder die Internetseite der Samenbank durchzulesen. Spendersamen an unverheiratete Paare verkauft die Samenbank Erlangen. Single Frauen oder lesbische Paare können über die SEJ Samenbank Berlin an Spendersamen kommen. Lesbische Paare stehen vor besonders ungerechten Hürden. So werden auch eingetragenen Lebenspartnerschaften rechtlich auch in diesem Fall rechtlich nicht gleich behandelt.
Die Bundesärztekammer verbietet zwar eine künstliche Befruchtung bei nicht heterosexuellen, nicht verheirateten Paaren nicht generell. Doch wurde eine Richtlinie aufgestellt, die Klicken Sie hier für Infos zu rechtlichen Fragen rund um das Thema Spermaspende. Welche Rechte und Pflichten hat der Spermaspender, welche die Kinderwunsch-Familie?
Spermaspende ist nur bei verheirateten, heterosexuellen Paaren erlaubt. Hierbei wird sich auf die „Beachtung des Kindeswohls“ berufen. Für Frauen, die in einer heterosexuellen, stabilen Beziehung leben, wird künstliche Befruchtung als möglich anerkannt. Die Stabilität der Beziehung muss aber belegt werden. Wichtig ist hier auch, dass Samenbanken die Spermaspende nur an Fachärzte ausliefern. Sie benötigen also auch für eine Heiminsemination einen liberalen Mediziner, der die Spermaspende für Sie entgegennimmt.
Die Musterrichtlinie der Bundesärztekammer ist zwar rechtlich nicht binden, doch halten sich viele Ärzte an deren Vorgaben.
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